Unsere Überprüfungen

Spielgeräte unterliegen der europäischen Spielgerätenorm EN 1176, die in Österreich seit 1998 in Kraft ist.

Wir überprüfen Ihre Spielanlagen mit eigenen, erfahrenen Spielplatzprüfern sowie in Zusammenarbeit mit unabhängigen Institutionen und Sachverständigen.

Mit unserem Rundum-Sorglos-Paket unterstützen wir Sie bei der mitunter aufwändigen Verwaltung und Koordination der regelmäßig vorgeschriebenen Überprüfungen und der daraus resultierenden Reparaturen – für die Sicherheit Ihrer Spielgeräte.

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Wartung und Instandhaltung eines Spielplatzes

Ist ein Spielplatz in Betrieb, hat der Betreiber die Verkehrssicherungspflicht.

Diese besagt, dass alles Zumutbare getan werden muss, um die sichere Benutzung der Geräte zu gewährleisten. Deshalb ist nach EN 1176 eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Spielgeräte und der Umgebung erforderlich.

Jährliche Hauptinspektion

Die jährliche Hauptinspektion ist in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten durchzuführen. Sie dient der Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes des Spielgerätes bzw. des gesamten Spielplatzes.

Dabei wird die Übereinstimmung mit der EN 1176 hinsichtlich aller möglichen Veränderungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, durch Witterungseinflüsse, Verrottung und Korrosion, durchgeführte Reparaturen etc. überprüft. Zur Beurteilung des Zustands von Fundamenten oder eingegrabenen Bauteilen werden diese freigelegt, um die Standsicherheit zu gewährleisten.

Die EN 1176-7 schreibt vor, dass die Inspektion von einer sachkundigen Person nach den Anweisungen des Herstellers durchgeführt werden muss. Es wird empfohlen, diese Prüfung von einer auf Spielplatzprüfungen spezialisierten Firma durchführen zu lassen. Die Haftung für gravierende Mängel geht dann auf diese über. Als Betreiber ist es daher wichtig zu prüfen, ob dieses Unternehmen eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorweisen kann.

Operative Inspektion

Die operative Inspektion ist alle 1 bis 3 Monate oder nach Herstellerangaben durchzuführen. Dabei handelt es sich um eine detaillierte Überprüfung der Betriebssicherheit und Standsicherheit der Spielgeräte, insbesondere im Hinblick auf Verschleiß. Dabei sind alle Teile, die einem Verschleiß unterliegen, genau zu untersuchen. Dies können Ketten bzw. Kettenverbindungen, bewegliche Teile mit Lagern, Federn, Schrauben, Rutschen, Dämpfer, Seile, Treppen, Leitern, Podeste, d.h. alle Teile, die direkt oder indirekt bespielt werden, sein. Darüber hinaus sind die Oberflächen der Bauteile auf Splitterbildung, Korrosion und Holzschäden zu untersuchen (visuell und durch Abklopfen).

Um die Stabilität der Anlage beurteilen zu können, sind Belastungsprüfungen an den Bauteilen, z. B. durch starkes Rütteln oder Bespielen, durchzuführen und Schraubverbindungen zu prüfen und ggf. nachzuziehen. Außerdem ist die Schichtdicke des losen Fallschutzes zu messen. Bei der operativen Prüfung sind die Angaben des Herstellers zu beachten, in denen die Wartung bestimmter Teile beschrieben bzw. vorgeben ist. Diese Prüfung kann von unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

Routinemäßige visuelle Inspektion

Je nachdem, wie stark ein Spielplatz genutzt wird oder durch Vandalismus gefährdet ist, kann ein wöchentliches oder tägliches Inspektionsintervall erforderlich sein. Die visuelle Routineinspektion dient dazu, offensichtliche Gefahrenquellen an den Spielgeräten und in der Umgebung des Spielplatzes zu erkennen. Diese können durch Vandalismus, normale Nutzung oder Witterungseinflüsse entstehen.

Sie umfasst die Kontrolle von Zugängen und Umzäunungen, die Beseitigung von Verschmutzungen (zerbrochene Flaschen, Tierkot etc.), die Lockerung von losem Fallschutz bzw. dessen Neueinebnung sowie die Abdeckung von eventuell freigelegten Fundamenten. Spielgeräte werden auf Absplitterungen und scharfe Kanten im Griffbereich überprüft. Abschließend erfolgt eine Funktionskontrolle.

Inspektionsplan

Die EN 1176-7 fordert vom Betreiber ein geeignetes Sicherheitsmanagementsystem. Dies bedeutet zum einen, die Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten genau festzulegen und mittels Dienstanweisung zu delegieren, zum anderen aber auch, einen strukturierten Plan für die Einhaltung der Intervalle zu erstellen und die Prüfungen sowie die eingeleiteten Maßnahmen (Reparaturen) mittels Protokollen zu dokumentieren.

Wichtig ist, dass festgestellte Mängel so schnell wie möglich behoben werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, für die Prüfung entsprechende Formblätter zu verwenden, die an die Reparaturverantwortlichen weitergegeben werden können. Bei Schäden, die eine gefahrlose Benutzung nicht mehr zulassen, ist das Gerät sofort sicher zu sperren (Bauzaun oder z.B. Demontage der Schaukelaufhängung, …). Die für die Wartung verantwortlichen Personen sind aufgrund ihrer Dienstanweisung verantwortlich und somit haftbar.

Bei Fragen zu den Inspektionen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.